Es gibt viele Arten der Immobilienfinanzierung. Was wenigen bekannt ist: Es gibt auch das sogenannte Wohnriester. Dabei handelt es sich eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge, bei der die Förderbeträge nicht auf ein Sparkonto wandern, sondern direkt zur Tilgung der Finanzierung eingesetzt werden. Mit welcher Summe der Staat unterstützt, ist unterschiedlich und hängt davon ab, wie viel Prozent des Vorjahreseinkommens man für diese Form der Altersvorsorge einsetzt. Dabei entscheidet sich bei der Steuererklärung, ob die Förderung in Form eines Steuervorteils oder aber Zulagen profitabler sind.
Klassische Riesterrente und Wohnriester erhält übrigens nicht jeder. Selbstständige und bestimmte Berufsgruppen sparen ihre private Zusatzrente auf andere Weise an. Förderung gibt es nur für eine selbstbewohnte Immobilie, die übrigens der Hauptwohnsitz sein muss. Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, wird nur der selbstbewohnte Teil angerechnet. Der Rest kann nicht über Wohnriester finanziert werden. Die Wohnung oder das Haus darf aber unter bestimmten Bedingungen im Ausland sein.
Ehepaare aufgepasst: Das gibt es bei der Baufinanzierung mit Wohnriester zu beachten
Jeder Ehepartner kann seine individuelle Förderung für Wohnriester einsetzen, allerdings muss dann jeder einen eigenen Darlehensvertrag abschließen. Das ist zwar komplizierter, die Stiftung Warentest hat jedoch herausgefunden, dass sich die Mühe lohnt, weil die Schulden schneller abbezahlt werden. Übrigens sollte man auch ungeförderte Finanzierungsangebote vergleichen, denn nicht immer stellt sich das Wohnriester-Paket der Bank als die günstige Variante heraus. Und: Nicht in jedem Fall ist Wohnriester sinnvoll. Eine intensive Prüfung und Beratung durch einen Finanzfachmann sowie einen Steuerberater ist daher wichtig. Weitere Informationen zum Thema liefert der Focus online.
Montag, 19. März 2012
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